Urteil: Fernseher am Hotel-Empfang und Beweisverwertungsverbot

Sky-Kontrolleur im Hotel, öffentliche Fernseh-Wiedergabe und heimliche Videoaufzeichnung – das Landgericht München I entschied mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 10.06.2016, Aktenzeichen 21 O 17671/15: Ein Hotelbetreiber, der im Beisein seiner Familie und eines Freundes am Hotel-Empfang einen Fernseher laufen lässt, gibt das Fernsehprogramm nicht öffentlich wieder, wenn im übrigen keine Hotelgäste anwesend sind. Eine von einem Sky-Kontrolleur bei seinem Kontrollbesuch mit versteckter Kamera heimlich angefertigte Videoaufnahme unterliegt einem Beweisverwertungsverbot. Weiterlesen