Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht: Vorlage und Vortrag

Ist das Datenschutzrecht auch Wettbewerbsrecht? Ist also ein Datenschutzverstoß zugleich ein Wettbewerbsverstoß? Können Mitbewerber einen Verstoß gegen Datenschutzrecht über das Wettbewerbsrecht abmahnen? Weiterlesen

LG Stuttgart: IDO-Verband kann Verstoß gegen DSGVO nicht abmahnen

Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverstoß durch Datenschutzverstoß – das Landgericht Stuttgart entscheid mit Urteil vom 20.05.2019, Az.: 35 O 68/18 KfH: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht als abschließende Regelung § 13 TMG und dem UWG vor. Mitbewerber können Verstöße gegen das Datenschutzrecht nach Auffassung des Gerichts nicht als Wettbewerbsverstoß abmahnen. Weiterlesen

LG Magdeburg: Mitbewerber kann Verstoß gegen DSGVO nicht abmahnen

Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht, nächste Gerichtsentscheidung – das Landgericht Magdeburg entschied mit Urteil vom 18.01.2019, Aktenzeichen 36 O 48/18: ein Mitbewerber ist nicht nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG klagebefugt, soweit er sich auf die Nichteinhaltung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stützt. Weiterlesen

LG Wiesbaden: Mitbewerber kann Verstoß gegen DSGVO nicht abmahnen

Neue Entscheidung zum Verhältnis von Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – das Landgericht Wiesbaden entschied mit Urteil vom 05.11.2018, Az. 5 O 214/18: Die Regelungen der DSGVO zur Durchsetzung von Ansprüchen im Falle eines Verstoßes sind abschließend. Für eine Anwendbarkeit des UWG neben der DSGVO ist kein Raum. Mitbewerber können eine Verletzung von Regelungen der DSGVO nicht nach Wettbewerbsrecht gemäß §§ 3 Abs. 1, 3a i.V.m. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG abmahnen. Weiterlesen

OLG Hamburg: Mitbewerber kann Verstoß gegen DSGVO abmahnen

Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht nach Inkrafttreten der DSGVO – das Oberlandesgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 25.10.2018, Az. 3 U 66/17: Auch unter der Geltung der DSGVO kann ein Verstoß gegen Datenschutzrecht zugleich ein Wettbewerbsverstoß sein, der von einem Mitbewerber abgemahnt werden kann. Die DSGVO enthält kein abgeschlossenes Sanktionssystem, das die Verfolgung datenschutzrechtlicher Verletzungshandlungen auf lauterkeitsrechtlicher Grundlage durch Mitbewerber ausschließt. Weiterlesen

LG Bochum: DSGVO-Verstoß ist kein Wettbewerbsverstoß

Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht – sind die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Marktverhaltensregeln im Sinne des UWG? Das Landgericht Bochum entschied mit Urteil vom 07.08.2018, Az. I-12 O 85/18 (ECLI:DE:LGBO:2018:0807.I12O85.18.00): Ein Verstoß gegen die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO hat nicht zur Folge, dass einem Mitbewerber deswegen ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht. Weiterlesen

Datenschutzerklärung: DSGVO-Verstoß ist Wettbewerbsverstoß

Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht – das Landgericht Würzburg entschied mit Beschluss vom 13.09.2018, Az. 11 O 1741/18 UWG: Eine Website, deren Datenschutzerklärung nicht den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht, ist wettbewerbswidrig. Die Vorschriften der DSGVO zur Datenschutzerklärung sind Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG. Weiterlesen

Speicherung der IP-Adresse: BGH-Urteil im Mai 2017

Speicherung der IP-Adresse durch Website-Betreiber – der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 16.05.2017 in dem Verfahren VI ZR 135/13 über die Frage entscheiden, ob bei der Speicherung der IP-Adresse eines Website-Besuchers das Sicherheitsinteresse des Seitenbetreibers oder das Persönlichkeitsrecht des Nutzers überwiegt. Weiterlesen

BGH-Urteil: Keine Mehrwertdienstenummer im Web-Impressum

Mehrwertdienstenummer im Web-Impressum: Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 25.02.2016, Aktenzeichen I ZR 238/14: Die Angabe einer kostenpflichtigen Mehrwertdienstenummer in der Anbieterkennzeichnung der Website ist unzulässig. Weiterlesen

Urteil: Kostenloser Probemonat und Bestell-Button-Beschriftung

Beschriftung des Bestell-Button für das Gratis-Probeabonnement von Amazon „Prime“ – das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied mit Urteil vom 03.02.2016, Az. 6 U 39/15: Die Beschriftung „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ auf dem Bestell-Button entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, ist irreführend und verstößt deshalb gegen Wettbewerbsrecht. Weiterlesen