Störerhaftung des gewerblichen WLAN-Betreibers

Totgesagte leben länger – zur Störerhaftung des gewerblichen WLAN-Betreibers veröffentlichte Rechtsanwalt Stefan Loebisch in der Dezember-Ausgabe der „Niederbayerischen Wirtschaft“, der Hauszeitschrift der IHK Niederbayern in Passau, ein Resümee zur Reform des Telemediengesetztes vom Juli 2016.

 

Dass die lautstark angepriesene Gesetzesnovelle vom Sommer 2016 tatsächlich an ihrem erklärten Ziel, für gewerbliche WLAN-Hotspot-Anbieter etwa im Hotellerie- und Gastronomiebereich Rechtssicherheit zu schaffen, vorbeigeschossen ist, sieht mittlerweile wohl die Bundesregierung selbst: Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet offenbar bereits die nächste Änderung des Telemediengesetzes (TMG) vor. Der Artikel „Totgesagte leben länger – Störerhaftung des WLAN-Betreibers“ zum WLAN-Gesetz 2016 mit Praxishinweisen für Hotspot-Betreiber ist als PDF >hier< abrufbar.

 

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