Filesharing-Abmahnung: Beratung durch spezialisierten Rechtsanwalt

Warum nach einer Filesharing-Abmahnung Beratung durch den spezialisierten Rechtsanwalt?

„Mit Ihrer Unterlassungserklärung und Ihrer Zahlung ist die Angelegenheit dann vollständig erledigt“ – so oder so ähnlich wird in einer Filesharing-Abmahnung regelmäßig „geworben“. Das Gegenteil ist wahr: Mit der Unterlassungserklärung geht es erst richtig los.

Unterlassungserklärung gilt lebenslänglich

Die Unterlassungserklärung nach einer Abmahnung ist nicht nur ein Stück Papier, auf dem in Juristensprache und damit in etwas ungewöhnlichen Worten „Ich entschuldige mich für mein Fehlverhalten, sollte ich Ihnen Ärger bereitet haben“ steht – Unterlassungserklärung statt Blumenstrauß und Schokolade. Nein!

Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag zwischen derjenigen Person, die diese Erklärung abgibt, also dem Unterlassungsschuldner, und der anderen Partei, dem Unterlassungsgläubiger. Durch die Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterlassungsschuldner, an den Unterlassungsgläubiger eine Vertragsstrafe zu bezahlen, sollte sich der Rechtsverstoß wiederholen. Weil die Unterlassungserklärung ein Vertrag ist, gilt sie im Zweifel lebenslang.

Unterlassungserklärung und konkrete Verletzungsform

„Wer weiß, ob es in fünf Jahren überhaupt noch Filesharing gibt – wer erinnert sich heute noch an die Diskette?“

Völlig richtig – und das wissen auch die Abmahnkanzleien. Entsprechend weit sind die vorgefertigten Unterlassungserklärungen oft formuliert, die den Filesharing-Abmahnungen beiliegen und mit deren Übersendung die Angelegenheit doch angeblich erledigt ist: Schaut man sich deren Wortlaut genau an, wird die Vertragsstrafe in vielen Fällen nicht nur fällig, wenn der neue Rechtsverstoß wieder in einer Filesharing-Tauschbörse wie etwa bittorrent geschieht, sondern auch dann, wenn er irgendwie über das Internet passiert. Vielleicht sogar einmal in der Zukunft auf einer Internet-Plattform mit einer Technik, die heute noch gar nicht bekannt ist. Vielleicht auch, wenn der Unterlassungsschuldner ganz allgemein, vielleicht sogar offline, gegen sein Unterlassungsversprechen verstößt. Höhe der Vertragsstrafe: Gerne mehr als 5.000 € – damit im Zweifel das Landgericht das Urteil fällt. Grund genug, nicht einfach alles zu unterschreiben, was einem unter die Nase gehalten wird.

Unterlassungserklärung: Es kommt auf den Wortlaut an

Es kommt also auf den genauen Wortlaut an. Es hängt von den Details ab, ob die Unterlassungserklärung in fünf Jahren in der Praxis bedeutungslos sein wird, weil sich die Technik verändert hat – oder ob sie in 15, in 20, in 30 Jahren noch immer als Damoklesschwert über dem Haupt des Unterlassungsschuldners schweben wird.

Wir leben in einem Rechtsstaat. Jeder soll für das gerade stehen, was er verbockt hat. Aber niemand muss sich rechtlich ausliefern, nur um seinen Frieden zu haben. Das gilt auch nach einer Filesharing-Abmahnung.

Rechtsanwalt Stefan Loebisch vertritt bereits seit den frühen Filesharing-Abmahnwellen gerichtlich und außergerichtlich Anschlussinhaber und deren Familienmitglieder gegenüber Musikindustrie, Filmproduzenten und Spieleherstellern. Es gibt wohl keine Abmahnkanzlei, die in diesen Jahren noch nicht auf der Gegenseite auftrat.

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