National Inkasso GmbH mahnt für IBV-Branchenverzeichnis

Per E-Mail verschickt die in Düsseldorf ansässige National Inkasso GmbH Zahlungsaufforderungen für das Unternehmen „Online Branchendienst Deutschland S.L.U.“, zuvor IBV Internet Branchenverzeichnis Deutschland. Als Forderungsgrund wird ein Dienstleistungsvertrag angegeben – es handelt sich um den Brancheneintrag in dem Internet-Branchenverzeichnis ibv-de.com. Sofern es überhaupt jemals zu einem wirksamen Vertrag mit IBV-Deutschland gekommen sein sollte, dürfte zumindest die Berechnung der Inkassogebühren durch National Inkasso rechtswidrig sein.

IBV Internet Branchenverzeichnis Deutschland – worum geht es?

Eine Google-Recherche mit dem Suchbegriff „IBV Internet Branchenverzeichnis Deutschland“ oder auch mit dem Suchbegriff „Online Branchendienst Deutschland S.L.U.“ fördert wenig Gutes zutage. Bei dem Vertrag, so berichten es geschädigte Rechtssuchende, handelt es sich lediglich um eine rein telefonische Absprache. Die Geschädigten wurden angerufen und offenbar geradezu „nach Drehbuch“ zu Aussagen hingeführt, die am Ende nicht in ihrem Interesse lagen. Die klassische Überrumpelungsstrategie am Telefon also. Ergebnis: 399 € für einen Eintrag mit einer Laufzeit von zwölf Monaten in dem Internet-Branchenverzeichnis ibv-de.com.

Zahlungsaufforderung der National Inkasso GmbH: Gebührenüberhöhung

In der Inkasso-E-Mail berechnet National Inkasso, wie dies für Inkassounternehmen üblich und grundsätzlich auch zulässig ist, Inkassogebühren entsprechend der Geschäftsgebühr für Rechtsanwälte nach dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV RVG), hier konkret nach Nr. 2300 VV RVG. Den Rechtsverstoß bei der Berechnung dieser Inkassokosten zu entdecken setzt gebührenrechtliche Kenntnisse voraus: Geltend gemacht wird eine Geschäftsgebühr 1,8. Nach den Anmerkungen zu Nr. 2300 VV RVG kann eine Gebühr von mehr als 1,3 aber nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Dies ist bei der vorgerichtlichen Inkasso-Tätigkeit regelmäßig nicht der Fall.

Zahlungsaufforderung der National Inkasso GmbH für IBV Internet Branchenverzeichnis Deutschland – was tun?

Zunächst einmal gilt es, zu überprüfen, ob überhaupt mit IBV-Deutschland ein wirksamer Vertrag über den kostenpflichtigen Branchenverzeichnis-Eintrag abgeschlossen wurde. Die Schilderungen über den Ablauf der Telefongespräche lassen hieran zumindest Zweifel aufkommen. Selbst für den Fall, dass es tatsächlich zu einem Vertragsschluss mit IBV gekommen sein sollte und der Vertrag nicht mehr angefochten werden kann, heißt es, der Zahlungsaufforderung von National Inkasso mit gebührenrechtlichen Einwendungen entgegen zu treten.

Wie immer bei der Rechtsverteidigung gegen unseriöse Branchenverzeichnis-Betreiber gilt auch hier: Erst prüfen, dann zahlen – oder auch nicht!

 

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