Media Work GmbH: Neue Routenplaner-Seite, neuer Abo-Versuch

Neues aus der Welt der Routenplaner: Die allseits bekannte Media Work GmbH, angeblich aus Frankfurt am Main und weiterhin (Stand 12.07.2016) im Handelsregister nicht auffindbar, bietet ihre kostenpflichtigen Dienste unter neuer Seite an: maps-routenplaner-24.net heißt nun die Seite, auf der (angeblich) Orientierung geboten wird. Auch hier gilt: Erst lesen, dann klicken, damit nicht am Ende ein ungewolltes Abo herauskommt.

Weiterhin: 500 € für 24 Monate Mitgliedschaft

„Die 24 Monate Mitgliedschaft kostet bei Anmeldung 500,- Euro, die Abrechnung erfolgt im Voraus.“ – so wird nun fett gesetzt mit roten Buchstaben mitgeteilt. Dieser Preishinweis war bislang nicht weiter hervorgehoben.

Button-Lösung umgesetzt

In Frankfurt zeigt man sich lernfähig – die „Button-Lösung“ nach § 312j Abs. 3 und 4 BGB wurde mittlerweile erkannt: Der Anmelde-Button ist nun mit „KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN“ beschriftet. Bislang lautete die Beschriftung nur „Registrieren“ – mit der gesetzlichen Folge nach § 312j Abs. 4 BGB, dass alleine wegen dieser falschen Beschriftung des Anmelde-Button keine Pflicht zur Zahlung bestand.

Zahlungsanspruch oder weiterhin unzulässige Abzocke mit Abofalle?

Die weitere Gestaltung der Seite maps-routenplaner-24.net zeigt indes nach wie vor gestalterische Mängel. Rechtsfolge dieser Mängel: Weiterhin dürfte die AGB-Klausel, dass für 24 Monate Mitgliedschaft 500 € fällig werden, nicht wirksam in den Vertrag mit einbezogen sein. Weiterhin gilt, dass nicht in irgend einer Weise, an irgend einer Stelle, auf die Geldforderung für die Routenplaner-Dienstleistung hingewiesen werden muss, sondern dass „die Kostenpflichtigkeit hinreichend kenntlich zu machen“ ist – so der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 05.03.2014, Az. 2 StR 616/12, Randnummer 40. Zusätzliche Schwächen der Seite, die dem Zahlungsanspruch möglicherweise entgegen gehalten werden können, ließen sich erörtern. Ob im Lichte der anderen Erwägungen des BGH zu Abo-Kosten bei einem Online-Routenplaner überhaupt Raum bleibt, derartige Leistungen in rechtlich zulässiger Weise gegen Entgelt und mit einer Mindestlaufzeit anzubieten, erscheint jedenfalls fraglich – vieles in der Urteilsbegründung deutet darauf hin, dass kostenpflichtige Online-Routenplaner für den Bundesgerichtshof grundsätzlich rechtswidrige Abzocke sind.

 

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