Gesetzesänderungen zum 1. April 2016

Zum 01.04.2016 traten eine ganze Reihe von Gesetzesänderungen in Kraft – auch der Online-Handel ist betroffen: Elektronische Zigaretten und Shishas dürfen künftig nur noch an Erwachsene verkauft werden. Webshop-Betreiber können verpflichtet sein, an einer alternativen Streitbeilegung teilzunehmen und hierüber zu informieren.

Jugendschutz: Abgabeverbot von Shishas und E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche

Seit dem 01.04.2016 dürfen elektronische Zigaretten und Shishas nur noch an Erwachsene verkauft werden. Dieses Verkaufsverbot gilt auch für den Versandhandel. Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) wurde durch das „Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas“ entsprechend geändert. Auch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) wurde hierdurch verschärft: Arbeitgeber dürfen künftig weder Tabakwaren noch elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas an Jugendliche weitergeben. Jugendliche sollen bei der Rauchpause also Zuschauer bleiben.

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft

Ebenfalls seit dem 01.04.2016 ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft, das der Deutsche Bundestag am 03.12.2015 verabschiedete. Mit dem VSBG wurde die EU-Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR-Richtlinie) in das deutsche Recht umgesetzt.

Künftig wird es EU-weit ein Netz von Verbraucherschlichtungsstellen geben. Verbraucher und Unternehmen können sich bei Streitigkeiten aus allen Verbraucherverträgen, Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen an eine solche Schlichtungsstelle wenden. Die Schlichtungsstellen werden schrittweise eingerichtet. Bei Streitigkeiten in Branchen, in denen es noch keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt, können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher in Zukunft an die Allgemeine Schlichtungsstelle wenden, die ihren Sitz in Kehl hat. Die Allgemeine Schlichtungsstelle wird ab dem 01.04.2016 über www.verbraucher-schlichter.de erreichbar sein.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat zum VBSG und zu den Schlichtungsstellen eine FAQ-Sammlung veröffentlicht.

Wichtig schon jetzt: Ab dem 01.02.2017 gelten nochmals erweiterte Informationspflichten für Unternehmer.

 

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