Filesharing: Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Der Bundesrat setzt die Initiative aus Berlin und Hamburg um: Für WLAN-Betreiber soll das Risiko einer Abmahnung wegen Störerhaftung beschränkt werden. Hierzu bat der Bundesrat mit Beschluss vom 12.10.2012 die Bundesregierung, gesetzliche Maßnahmen zur Haftungsbeschränkung zu prüfen.

Worum geht es?

Im September 2012 startete der Berliner Senat gemeinsam mit Hamburg eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel, für WLAN-Betreiber mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Ziel ist nicht zuletzt, das Risiko einer oft existenzgefährdenden Abmahnung wegen Filesharing zu beschränken. Über diese Bundesratsinitiative wurde bereits →hier berichtet.

Welche Auswirkungen hat die Bundesratsinitiative auf die Praxis?

Weiterhin fehlt jede konkrete Vorgabe, unter welchen technischen Voraussetzungen sich der Inhaber eines Internetanschlusses bei einer Abmahnung wegen Filesharing von der so genannten Störerhaftung befreien kann. Hier hat der Anschlussinhaber das Musikstück oder den Film nicht persönlich über eine Filesharing-Tauschbörse verbreitet. Der Anschlussinhaber wird jedoch mit dem Vorwurf abgemahnt, er habe seine Sorgfaltspflicht nicht ausreichend beachtet. Wie diese Sorgfaltspflichten aussehen sollen, ergibt sich bislang aus dem Gesetz nicht. Lediglich gibt eine mittlerweile völlig zersplitterte Rechtsprechung den einen oder anderen Anhaltspunkt. In der so wichtigen Frage, wann der Inhaber eines WLAN dafür zu haften hat, dass ein – möglicherweise völlig unbekannter – Dritter in dieses WLAN eingebrochen ist und auf diesem Wege Filesharing betrieben hat, sind die Vorgaben der Rechtsprechung bislang vage. Lediglich entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil „Sommer unseres Lebens“ vom 12.05.2010, dass WLAN-Betreiber den Router durch eine Verschlüsselung, die zum Kaufzeitpunkt Stand der Technik ist, und durch ein hinreichend sicheres Passwort absichern müssen. Wann ein Passwort „hinreichend sicher“ im Sinne dieses Urteils ist, und wann es vor allem noch nicht „hinreichend sicher“ ist, steht weiterhin der Interpretation der Gerichte offen.

Wie geht es weiter?

Es ist zu hoffen, dass die Bundesregierung die Initiative des Bundesrates möglichst bald umsetzt. Hierbei ist vor allem zu hoffen, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung die tatsächlichen technischen Kenntnisse des Durchschnittsanwenders ausreichend berücksichtigt.

Die völlig zersplitterte Einzelfallrechtsprechung der Gerichte verlangt regelmäßig von den Anschlussinhabern technische Eingriffe in die Konfiguration von Router und Rechner, die für den Durchschnittsanwender ohne fremde, fachkundige, Hilfe nicht umsetzbar sind. So werden etwa Portsperren über die Firewall verlangt, die Einrichtung sicherer Benutzerkonten wird verlangt und dergleichen mehr. Vielen Anwendern sind diese technischen Begriffe überhaupt nicht geläufig und noch weniger wissen sie, wie sie diese Einstellungen vornehmen sollen.

Tatsache ist, dass EDV als „Plug and Play“-Paket verkauft wird, das ausgepackt, aufgestellt und dann ohne weiteres in Betrieb genommen werden kann. Dies ist die soziale Realität. Diese soziale Realität sollte eine zukünftige Haftungsregelung widerspiegeln.

 
 
 

2 Gedanken zu „Filesharing: Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

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