Debcon kreativ: DebconAssistance und Debcondelay

Schon lange war in der Kanzlei Stefan Loebisch das Fax um kurz nach 20 Uhr stumm geblieben – aber jetzt wieder: Mehrere Eingänge hintereinander, Rufnummer unbekannt! Das kann nur Debcon sein! Und in der Tat: Die Debcon-Kreativabteilung warf zwei neue Wortschöpfungen aus und konnte nicht umhin, diese umgehend massenhaft bekannt zu machen. DebconAssistance und Debcondelay nennen sich die beiden neuen Glücksbringer aus Bottrop.

DebconAssistance und Debcondelay – worum geht es?

Es geht um Filesharing-Abmahnungen. Es geht um Geld. Debcon möchte, dass die Mandantschaft dieses Geld zahlt. Sanfte Worte aus Bottrop umschmeicheln die Sinne:

„Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in dem Ziel, gemeinsam mit dem Gläubiger und dem Schuldner/Schuldnervertreter im Rahmen einer fairen und ethischen Behandlung, eine außergerichtliche und für alle Seiten wirtschaftliche Lösung zu finden und einen positiven Ausblick zu ermöglichen. Hierfür ist es wichtig zu erkennen, ob berechtigte Einwände, die bislang nicht offen kommuniziert worden sind, gegen eine Zahlung des mehrfach angemahnten Betrages sprechen, eine Zahlungsunwilligkeit vorliegt oder die finanzielle Situation dazu beiträgt, dass bislang im Rahmen der vorausgegangenen Korrespondenz keine Erledigung der im Raum stehenden Schadenersatzansprüche herbeizuführen war.“

Oh! Fair! Ethisch! Berechtigte Einwände! Hört sich fein an, schaut fein aus. Aber Vorsicht:

„Eine generelle Zahlungsunwilligkeit wird seitens unserer Auftraggeberin nicht akzeptiert und führt zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Auf die damit verbundenen Kosten für das Mahn- bis hin zum streitigen Verfahren wird regelmäßig verwiesen.“

Debcon als Mittler zwischen der eigenen Auftraggeberin und der Mandantschaft:

„Sollten berechtigte adäquate Einwände gegen den Anspruch vorhanden sein, die bislang nicht vorgebracht und beantwortet wurden, wollen wir diese gerne mit unserer Auftraggeberin besprechen und auf Sie zurückkommen. Lassen Sie uns hierzu bitte Informationen zukommen.“

Jetzt kommt es:

„Spricht die schlechte finanzielle Situation Ihrer Mandantschaft also gegen eine Zahlung der Schadenersatzansprüche haben wir die Möglichkeit und die Freigabe seitens unserer Auftraggeberin im Rahmen der Härtefallregelung das Produkt DebconAssistance anzuwenden. Dieses Produkt findet Anwendung bei allen Schuldnern mit dauerhaft geringen Einkünften (Hartz IV, Rente) im Rahmen des Existenzminimums. Egal wie hoch die Ansprüche gegenüber Ihrer Mandantschaft im Einzelfall bestehen, sie zahlt lediglich 12 Monate, beginnend mit dem 19.10.2016, im monatlichen Turnus, je EUR 25,00.

Lassen Sie uns hier in einfacher Form entsprechend den Nachweis zukommen.

Bei kurzfristiger schlechter Situation (beispielsweise Krankengeld) haben wir die Möglichkeit und die Freigabe seitens unserer Auftraggeberin im Rahmen der Härtefallregelung das Produkt Debcondelay anzuwenden. Hiermit hat Ihre Mandantschaft die Möglichkeit den für sie errechneten Vergleichsbetrag i.H.v EUR 500,00 schon heute fest zu vereinbaren und entsprechend der finanziellen Möglichkeiten zu entscheiden, ob dieser am 19.10.2016, am 19.11.2016 oder am 19.12.2016 bezahlt wird. Grundvoraussetzung für die Annahme ist, dass zu den genannten Fristen je Teilzahlungen i.H.v. EUR 25,00 bezahlt werden und spätestens am 19.12.2016 der vollständige Vergleichsbetrag i.H.v EUR 500,00 hier eingegangen ist (Beispiel: je EUR 25,00 am 19.10.2016 und 19.11.2016 und am 19.12.2016 der Rest i.H.v EUR 450,00 Damit können die Schadenersatzansprüche noch vor dem neuen Jahr vollständig erledigt werden.“

Nun das wichtigste – die Kontoverbindung:

„Zahlung erwarten wir, unter Angabe des Verwendungszwecks (Aktennummer) auf dem folgenden Konto:

Bank: Volksbank Bochum-Witten eG
IBAN: DE26430601290631253101
BIC: GENODEM1BOC“

Und nochmal zur Erinnerung:

„Sollten wir wider Erwarten bis zum 19.10.2016 keinerlei Reaktion erfahren, muss unserer Auftraggeberin von einer generellen Zahlungsunwilligkeit ohne adäquaten und nachvollziehbaren Grund ausgehen.“

Grußformel, Unterschrift…

Nebel aus Bottrop

Wer sich ethische Maximen aneignen will, tut dies wohl eher mit guten philosophischen Büchern und nicht mit Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen. Auch die Wale und der Regenwald werden durch derlei Geschwurbel nicht gerettet.

Wohlklingende Bezeichnungen wie Assistance oder Delay hebeln harte juristische Fakten wie etwa fehlende Aktivlegitimation, fehlenden Rechtsgrund der Forderung oder Verjährung nicht aus.

 

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