AGB-Einbindung im Webshop: 5 Tipps

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Webshop dienen dazu, den Kunden einheitliche Abläufe und einheitliche Einkaufskonditionen anbieten zu können und sich dadurch die Arbeit als Händler zu erleichtern – und sie sind zugleich hervorragend geeignet, die Pflichtinformationen aus dem Fernabsatzrecht mit unterzubringen. Eigene AGB zu haben ist das eine. Die eigenen AGB wirksam in den Vertrag mit einbezuziehen, ist das andere. Das eine mit dem anderen zu verbinden, ist dabei gar nicht so schwer.

AGB-Einbindung im Webshop – wie geht das?

Sie können in Ihrem Webshop Ihre AGB rechtswirksam mit einbeziehen, wenn Sie folgende fünf Empfehlungen beherzigen:

  1. Deutlich sichtbar – weisen Sie im Bestellprozess deutlich auf die AGB hin, und zwar an einer Stelle, wo ihn Ihre Kunden nicht übersehen können.
  2. Deutlich formuliert – sprechen Sie Klartext, z.B. „Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
  3. Zusammenhänge herstellen – geben Sie Ihre AGB entweder unmittelbar im Bestellprozess wieder oder bauen Sie einen eindeutig beschrifteten, „sprechenden“ Link auf Ihre AGB in Ihren Bestellprozess ein.
  4. Eine Checkbox zur Bestätigung der AGB ist nicht vorgeschrieben.
  5. Der beste Ort, Ihre AGB mit einzubinden, ist auf der Bestellseite oberhalb des Bestellbuttons.

Transparenz ist die Devise: sie schafft vertrauen und führt zu Rechtssicherheit.

 

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